Forum Familienfragen,
organisiert von der Eidg. Koordinationskommission für Familienfragen (EKFF),
Solothurn, 11.Sept. 2002
Erstens hat aufgrund der demographischen
Alterung das Thema der Alterspflege an Relevanz gewonnen, und - wie später
gezeigt wird - ist ein grosser Teil der Alterspflege familiale Pflege. Zudem
hat die erhöhte Lebenserwartung eine klare Verlängerung der gemeinsamen
Lebenszeit älter werdender Eltern und ihren erwachsenen Kindern gebracht.
Zweitens haben neue Studien zu
sozialen Netzwerken die enorme Bedeutung familialer Beziehungen auch in
späteren Lebensphasen aufgezeigt, und es wurde klar, dass von einem Zerfall
familial-verwandtschaftlicher Solidaritäten oder vom Abbrechen der Generationenbeziehungen
nach dem Auszug der Kinder vom Elternhaus kaum die Rede sein kann. Entsprechend
ist auch der Begriff der nachelterlichen Lebensphase - wie Kurt Lüscher
betont - fehl am Platz.
Dabei spielt sich in späteren
Lebensjahren ein Grossteil des familial-verwandtschaftlichen Lebens in getrennten
Haushalten ab. Ein Zusammenwohnen älterer oder betagter Elternteile und
erwachsener Kinder im gleichen Haushalt ist die Ausnahme. Diese Situation
führte zur Prägung des Begriffes der 'multilokalen Mehrgenerationenfamilie'.
Trotz getrennten Haushalten ergeben sich jedoch zwischen den familialen
Generationen oftmals enge und intime Beziehungen und häufige Kontakte. Für
diese Form der Generationenbeziehungen wird heute häufig der Begriff der
'Intimität auf Abstand' benützt. Gemäss dem 1996 durchgeführten deutschen
Alterssurvey umfassen diese Beziehungsformen drei Viertel der Beziehungen
erwachsener Personen zu ihren Eltern und über neunzig Prozent der Beziehungen
älterer Menschen zu den Kindern (vgl. Kohli et al. 2000: 204).
Zur Bestimmung familialer Lebensformen
ist jedenfalls das Konzept einer haushaltsorientierten Erfassung von Ehe
und Familie lediglich in einer begrenzten Phase des Familienzyklus aussagekräftig,
da nur in dieser Phase Haushalt und Familienleben zusammenfallen, während
bei heranwachsenden Kindern, aber auch in bezug auf die ältere Generation,
eine Haushaltskonzeption familiale Zusammenhänge nicht mehr erfassen kann.
Eine haushaltsorientierte Analyse ist durch netzwerktheoretische Perspektiven
zu ergänzen (vgl. Bertram 1993).
In vielen Fällen verlaufen
die familialen Solidar- und Hilfeleistungen in beide Richtungen; von der
jüngeren Generation zur älteren Generation (Hilfe und Pflege im
Alter), aber auch von der älteren Generation zur jüngeren Generation
(z.B. Geldzuweisungen und finanzielle Unterstützung bei der Familiengründung,
Betreuung der Enkelkinder). So zeigen Studien über junge Familien,
dass namentlich die Grossmütter einen bedeutsamen Teil der Kleinkinderbetreuung
übernehmen. Wechselseitig verlaufen zumeist auch emotionale und moralische
Unterstützungen (vgl. Szydlik 2000).
Ein entscheidender Wandel im
mittleren Lebensalter ist sicherlich die Verschiebung im Generationengefüge.
Einerseits steht die mittlere Altersgruppe zwischen der jungen und der älteren
Generation, wobei das Stichwort 'Sandwich-Generation' wegen seiner suggestiven
Aussagekraft allerdings kritisch zu hinterfragen ist (vgl. Höpflinger,
Baumgartner 1999). Dennoch ist unverkennbar, dass in dieser Lebensphase
teilweise gleichzeitig Verantwortungen für die jüngere Generation
(Kinder bzw. Enkelkinder) und für die ältere Generation (betagte
Eltern bzw. Schwiegereltern) anfallen. In jedem Fall stehen in dieser Lebensphase
bei vielen Frauen und Männern zwei gegensätzliche intergenerationelle
Veränderungen im Zentrum: Das Erwachsenwerden der Kinder einerseits
und das älterwerden der eigenen Eltern andererseits (vgl. Perrig-Chiello,
Höpflinger 2001).
Charakteristisch für moderne
Gesellschaften ist eine oft frühe sozio-kulturelle Selbständigkeit
(frühe Selbständigkeit in bezug auf Freizeitverhalten und Konsum)
gekoppelt mit später sozio-ökonomischer Selbständigkeit und
Verantwortung (lange Ausbildung und oft erst späte finanzielle Selbständigkeit).
Die Eltern müssen in dieser Familienphase zum einen die Leistung erbringen,
die erwachsen gewordenen Kinder als Erwachsene zu akzeptieren und mit ihnen
auf einer Erwachsenen-Ebene kommunizieren ('parental maturity'). Zum anderen
müssen Eltern ihre Kinder faktisch oft auch Jahre nach Erreichen der
Volljährigkeit finanziell Unterstützung. Tatsächlich sind
die finanziellen, materiellen oder immateriellen Leistungen der Eltern für
erwachsen gewordenen Kinder im Alter von 18 bis 29 Jahren oft beträchtlich.
Diese Transferleistungen der Elterngeneration zugunsten der jüngeren
Generation unterliegen gemäss der Studie von Laszlo A. Vaskovics (1997)
im allgemeinen einer zentralen Grundregel:
"Das rechnet man nicht auf":
Transfers an die erwachsenen Kinder sind in den Augen vieler Eltern eine
Pflichtleistung. Gleichzeitig stehen diese Leistungen zwar im Zusammenhang
mit elterlichen Erwartungen an erwachsene Kinder (in bezug auf Ausbildungsaktivitäten
und -ziele, Gegenleistungen, Kontaktbereitschaft, emotionale Zuwendung etc.),
eigene Leistungen sind jedoch aufgrund ihres verpflichtenden Charakters
nicht als Durchsetzungsstrategie nutzbar. Leistungen und Gegenleistungen
(im Sinne von Erfüllung der elterlichen Erwartungen) lassen sich nicht
gegeneinander aufrechnen. Leistung ist de facto unabhängig von Gegenleistung
und dient nur der eigenen Pflichterfüllung. Um nicht doch in die Gefahr
des gegenseitigen Aufrechnens zu kommen und sich nicht selbst mit einer
negativen Transferbilanz zu konfrontieren, machen sich Eltern vielfach den
Gesamtumfang ihrer Leistungen nicht im Detail bewusst. Die Vielfalt monetärer
und nicht-monetärer, regelmässiger und unregelmässiger Leistungen
schafft eine Unübersichtlichkeit, die vor dem Aufrechnen bewahrt: Man
kann gar nicht aufrechnen, auch wenn man es wollte." (Vaskovics 1997:153-154).
2)
Aelterwerden der eigenen Eltern und familiale Alterspflege
Heutige Frauen und Männer
sehen sowohl ihre Mütter als auch Väter später sterben. Während
1985 nur ein Drittel der 40-45-Jährigen noch beide Elternteile hatten,
sind es heute rund sechzig Prozent. Zwar besteht die Norm, den alten Eltern
im Notfall Hilfe und Unterstützung zu leisten, allerdings ergeben sich
diesbezüglich auf beiden Seiten oft Spannungen und Ambivalenzen. So
zeigen sich nicht selten Diskrepanzen zwischen normativen Pflichten den
alten Eltern gegenüber und den eigenen Lebensvorstellungen (die heute
nur deshalb häufig nicht ausbrechen, weil auch die betagten Eltern
oft heute lange behinderungsfrei leben)). Dennoch kann grob geschätzt
werden, dass gegenwärtig rund ein Fünftel der Frauen im Laufe
ihres Lebens mit einer Sandwich-Position (gleichzeitig Kinder Zuhause als
auch pflegebedürftigen Elternteil) konfrontiert wird. Ob sich diese
intergenerationelle Sandwich-Position jedoch tatsächlich in eine familiale
Doppelbelastung auswirkt, hängt - wie erwähnt - von diversen Faktoren
ab, wie Geschwisterzahl bzw. Möglichkeit der Aufteilung der Pflege
auf mehrere Personen, geschlechtsspezifische Arbeitsteilung bezüglich
familialer Pflege usw. (vgl. Höpflinger, Baumgartner 1999). Konfliktive
Anforderungen zwischen den Generationen können sich
auch ergeben, wenn Pflege betagter Eltern und Berufstätigkeit
zusammenfallen (vgl. Dallinger 1998). Angesichts der hohen Erwerbstätigkeit
und steigenden Berufsorientierung von Frauen kann dieser Vereinbarkeitskonflikt
zwischen Beruf und familialer Pflege auch gesellschaftspolitisch bedeutsam
werden.
Insgesamt betrachtet liegt die
Pflegebedürftigkeitsquote in der Schweiz nach Berücksichtigung
aller vorhandenen Informationen gegenwärtig bei zwischen 9.8% und 11.4%
aller 65+-Jährigen. Hochgerechnet sind somit gegenwärtig zwischen
109'000 bis 126'000 ältere Menschen gemäss ADL-Kriterien pflegebedürftig.
(vgl. Höpflinger, Hugentobler 2003). Bei lebt ein wesentlicher Teil
zuhause und wird familial betreut. So lässt sich schätzen, dass
in der Schweiz zwischen 55% bis 60% der demenzkranken älteren Menschen
ambulant betreut werden. Bei zu Hause lebenden hilfe- und pflegebedürftigen
älteren Menschen wird der weitaus grösste Teil der Hilfe, insbesondere
der täglichen Pflege, durch die Ehepartner und nächsten Angehörigen
erbracht. Familienhilfe ist für das Verbleiben hilfebedürftiger
Betagter in der privaten Wohnung entscheidend. Ebenso eindeutig wie die
enorme Bedeutung familialer Hilfe- und Pflegeleistungen ist die Beobachtung,
dass Frauen bei den pflegenden Angehörigen klar übervertreten
sind. In gewissen Sinne besteht eine hierarchische Einstufung familialer
Versorgung: An erster Stelle steht die Ehegattin resp. Lebenspartnerin.
An zweiter Stelle - sofern vorhanden bzw. nicht selbst hilfsbedürftig
- steht der Ehemann, oft in Kombination mit Töchter und Schwiegertöchter.
Erst an dritter oder vierter Stelle - wenn keine weiblichen Angehörigen
verfügbar sind - treten männliche Verwandte (namentlich Söhne)
hervor (vgl. Stuckelberger, Höpflinger 1996).
Nach eigenen Angaben kümmern
sich über 40% der 50-64-jährigen Frauen - und nach eigenen Angaben ein Drittel
der gleichaltrigen Männer - um ältere Menschen (ausserhalb des eigenen Haushalts).
Teilweise handelt es sich um Nachbarn oder Freundinnen, zumeist jedoch sind
Angehörige (Elternteile, Schwiegereltern u.a.). Zeitaufwändig sind namentlich
Betreuungs- und Pflegeleistungen für stark pflegebedürftige Menschen im
Alter. Aufwändig und oft auch belastend - auch aufgrund der mit der Krankheit
verbundenen massiven Persönlichkeitsveränderung einer lieb gewordenen Person
- ist namentlich die Betreuung von demenzkranken Angehörigen (vgl. Meier
1998).
Gemäss deutschem Alterssurvey
19966 betreuen 12% der 40-85-Jährigen eine hilfe- oder pflegebedürftige
Person, zumeist handelt es sich um Angehörige der Elterngeneration
(61% der Pflegesituationen), und in 17% der Pflegefälle wird eine nicht-verwandte
Person gepflegt. "Der Anteil derjenigen Pflegenden, die einen Angehörigen
der Elterngeneration betreuen, ist bei den 40-54jährigen am höchsten
(76%), da in den höheren Altersgruppen die Existenz eines Angehörigen
der Elterngeneration zunehmend unwahrscheinlicher wird. Bei den 70-85jährigen
sind es überwiegend die (Ehe-)Partner, die gepflegt werden (43%)."
(Künemund 2000: 217).
Im hohen Lebensalter werden Frauen
und Männer - abgesehen von der eventuellen Möglichkeit finanzieller
Transfers und Erbschaften - immer mehr zu Empfänger von Hilfe. Eine
Längsschnittbeobachtung bei hochaltrigen Menschen in Genf und Wallis
zeigt, dass im Alter von 85-89 Jahren nur noch 10% nur Hilfe leisten, 42%
jedoch nur Hilfe erhalten. 35% leisten und erhalten Hilfe, und die restlichen
13% stehen ausserhalb von Hilfesystemen. Ein grosser Teil der geleisteten
Hilfe an hochaltrigen Menschen kommt von Angehörigen und nahen Freunden.
Interessant ist im Längsschnittvergleich, dass die im hohen Alter angeforderten
professionellen Hilfeleistungen (Spitex u.a.) die informelle Hilfe keineswegs
verdrängen, sondern sie ergänzen. Der Anteil derjenigen, die Hilfe
aus formellen wie informellen Hilfesystemen erhalten, steigt im hohen Alter
an (vgl. Lalive d'Epinay et al. 2001). Und es gibt immer mehr Hinweise darauf,
dass inskünftig eine qualifizierte Hilfe bei Hochbetagten von einer
engen Zusammenarbeit zwischen familialen und professionellen HelferInnen
abhängig ist. Speziell bei der Unterstützung und Pflege von Demenzkranken
ist professionelle Unterstützung (Information, Beratung usw.) ein wesentlicher
Faktor, um familiale Hilfesysteme zu stärken. Die Idee, dass etwa ein
Ausbau der Spitex die familiale Solidarität und Unterstützung
untergräbt, erweist sich faktisch als Fehlschluss.
3)
Gestaltung der Pensionierung und der nachberuflichen Partnerschaft
Zwar ist die Pensionierung für
die meisten Ehepaare kein kritisches Lebensereignis, aber es scheint, dass
ein wesentlicher Teil der (erfolgreichen) Bewältigungsarbeit in Bezug
auf den übergang in die nachberufliche Lebensphase speziell bei traditionellen
Ehepaaren von der Ehefrau geleistet werden muss. Männer hegen nach
ihrer Pensionierung teilweise idealisierte Vorstellungen zur Ehe- und Lebensgestaltung.
Frisch pensionierte Männer hegen etwa häufig die Hoffnung, mehr
Zeit als früher mit der Ehefrau gemeinsam zu verbringen; eine Erwartung,
welche von ihren Frauen nicht immer geteilt wird. Auch "scheinen insbesondere
frisch verrentete Männer, stärker als dies verrentete Frauen tun,
ihre 'frei gewordene Zeit' frühmorgens in Ruhe und ohne Hektik geniessen
zu wollen, um nachmittags und abends intensiv die 'neue Zeit' mit neuen
Aktivitäten, oft im häuslichen Bereich, zu füllen."
(Fooken 1999: 449). Dieser Wunsch entspricht nicht immer den Lebensplänen
der - oft jüngeren - Ehefrauen, welche ihre teilweise mühsam errungene
innereheliche Autonomie nicht aufgeben möchten. Speziell eine frühkindliche
Konstellation von "weichem oder abwesendem Vater bei starker Mutterbindung"
holt im Alter einige Gruppen von Männer ein: übernimmt die Ehefrau
nach dem Tod der Mutter ihres Ehemannes quasi eine starke Bemutterungs-Funktion,
erweisen sich diese Männer als symptomfrei und ausgesprochen zufrieden.
Entspricht die Ehefrau nicht dieser Projektion und versucht, ihre eigene
Autonomie zu entwickeln, besteht bei diesen Männern hingegen die Gefahr
massiver depressiver und psychosomatischer Reaktionen (Fooken 1999: 450).
In jedem Fall müssen pensionierte
Ehemänner ihr neues Leben mit den Lebensumständen und Erwartungen der Ehefrau
koordinieren und synchronisieren. Dabei erweisen sich Kommunikationsbereitschaft
und ein hohes Einfühlungsvermögen seitens des Ehemannes als zentrale Voraussetzungen
für eine beidseitig befriedigende Partnerschaft im Alter. Zentral ist im
höheren Lebensalter auch die Entwicklung einer Pflege- und Helferperspektive,
wie dies bei einer wachsenden Gruppe älterer Männer zu beobachten ist. So
sind gerade im Rahmen der Partnerschaft auch Männer zunehmend bereit und
fähig, Pflegetätigkeiten und Fürsorge zu übernehmen. Auch in anderen sozialen
Rollen (älterer Bruder, Grossvater) deuten sich neue, nicht-traditionelle
Lebensweisen an, in denen die alten Zwänge einer traditionellen, männertypischen
Lebensweise gerade im Alter überwunden werden und eine stärkere Beziehungsorientierung
gelebt wird.
4)
Uebernahme der Grosselternrolle
Die Geburt eines ersten Enkelkindes leitet
eine neue Phase in den Familienbeziehungen ein. Einerseits verlängern
sich die Generationenbeziehungen auf drei Generationen, andererseits ist
die Rolle der Grosseltern auszufüllen. Aufgrund steigender Lebenserwartung
ist die gemeinsame Lebenszeit von Grosseltern und Enkelkindern in den letzten
Jahrzehnten deutlich angestiegen (vgl. Höpflinger 1999; Lauterbach
2000). Damit sind Drei-Generationen-Beziehungen - früher aus demographischen
Gründen selten - überhaupt erst möglich geworden. Im Vergleich
zu vielen aussereuropäischen Kulturen ist Grosselternschaft in Europa
und Nordamerika durch einige Besonderheiten gekennzeichnet:Ê
Erstens leben die verschiedenen Generationen zumeist in getrennten
Haushalten, und Drei-Generationen-Haushalte sind relativ selten. Zweitens
bestehen kaum klar formulierte Rechte und Pflichten der Grosseltern. Die
Beziehungen zwischen Enkelkindern und Grosseltern beruhen - wie andere verwandtschaftliche
Beziehungen - auf Freiwilligkeit und individueller Gestaltung. So ist auch
in der Schweiz die Grosseltern-Enkel-Beziehung weniger verrechtlicht als
die Ehe oder das Kindesverhältnis (vgl. Hegnauer 1995).
Insgesamt betont das heutige gesellschaftliche
Wertsystem klar die persönliche Freiheit und Selbständigkeit der
verschiedenen Generationen. Eingriffe der Grosseltern in die Erziehung der
Enkelkinder werden zurückgewiesen, wie umgekehrt aber auch die Grosseltern
auf ihre Eigenständigkeit und Autonomie gegenüber Interventionen
der jüngeren Generation pochen. Diese Tendenz wurde durch den Durchbruch
nicht-autoritärer Erziehungsprinzipien verstärkt, und es zeigt
sich ein klarer Wandel von einer asymmetrischen zu einer symmetrischen Machtverteilung
zwischen Jung und Alt (Ecarius, Krüger 1997). Die Grosseltern-Enkelkind-Beziehungen
sind daher heute weniger instrumentell-materiell als emotional-psychisch
geprägt (vgl. dazu Attias-Donfut, Segalen 2000). Eine 1995 in Deutschland
durchgeführte Befragung bei 573 Grossmüttern zeigte, dass Grossmutterschaft
für alle Grossmütter eine generell hohe subjektive Bedeutung aufweist.
Selbst erwerbstätige Grossmütter messen dieser Rolle eine hohe
Bedeutung zu, wenn auch unter Beachtung der ausserfamilialen Interessen
(vgl. (Herlyn, Lehmann 1998).
In nicht wenigen jungen Familien erfüllen
die Grosseltern - und namentlich die Grossmütter - unersetzliche Betreuungsaufgaben.
Dies wird namentlich bei jenen Familien deutlich, die auf eine externe Kinderbetreuung
angewiesen sind. So zeigt eine Zürcher Studie über junge Familien,
dass die Grosseltern und namentlich die Grossmütter einen bedeutsamen
Teil der Kinderbetreuung übernehmen. Neben den Eltern der Kinder "waren
es hauptsächlich die Grosseltern, welche einen wesentlichen Teil der
Kinderbetreuung übernahmen." (Huwiler 1998: 50). So übernahmen
beispielsweise schon im ersten Lebensjahr eines Enkelkindes 24% der Eltern
der Mutter und 17% der Schwiegereltern regelmässig die Säuglingsbetreuung.
Auch für spätere Lebensjahre ergaben sich ähnliche Zahlen.
Auch gemäss Daten der Schweizerischen Arbeitskräfte-Erhebung stützen
sich über 40% der Familien mit Kinder unter sieben Jahren, welche auf
eine ausserfamiliale Betreuung angewiesen waren, auf die Grosseltern. Gerade
auch bei alleinerziehenden Müttern erfüllen die Grosseltern häufig
unersetzliche Betreuungs- und Unterstützungsaufgaben. So zeigte sich
in einer Untersuchung bei Alleinerziehenden im Kanton Zürich, dass
bei Erkrankung eines Kindes die Grosseltern die wichtigsten Betreuungspersonen
waren. Für rund 23% der befragten Alleinerziehenden mit vorschulpflichtigen
Kindern übernahmen die Grosseltern auch im normalen Alltag zentrale
Betreuungsaufgaben (Husi, Meier 1995). In einer Tessiner Forschungsstudie
über Alleinerziehende wurde die bedeutsame Stellung der Grosseltern
gleichfalls deutlich: 46% der befragten Alleinerziehenden wurden mehrere
Male pro Woche von ihren Eltern unterstützt (Kinderbetreuung, aber
auch moralische Unterstützung) (vgl. Molo Bettelini et al. 1993: 33).
Gemäss der Analyse von Tobias Bauer auf der Grundlage der SAKE-Daten
2000 leisten Grosseltern in der Schweiz pro Jahr 100 Millionen Betreuungsstunden
(was selbst bei einem bescheidenden Stundenlohn von 20 Fr. jährlich
eine Wertschöpfung von 2 Mrd. Franken ergibt).
1) Es existieren insgesamt keine
empirischen Belege, dass sich die familial-verwandtschaftlichen Beziehungen
aufgrund gesellschaftlicher Wandlungsprozesse in signifikanter Weise verschlechtert
haben. Es gibt auch keine Belege dafür, dass der Ausbau der staatlichen
Transferleistungen (via Sozialversicherungen) die familial-verwandtschaftliche
Beziehungen untergraben hätten. Es ist eher der Fall, dass etwa der
Ausbau der staatlichen Altersvorsorge zumindest auf emotional-sozialer Ebene
eher zu einer Entlastung denn zu einer Belastung familial-verwandtschaftlicher
Generationenbeziehungen beigetragen hat (auch weil wohlhabendere, wirtschaftlich
abgesicherte ältere Generationen mehr Ressourcen für den intergenerationellen
Austausch gewinnen). Die sicherste Strategie, um massive familiale Generationenkonflikte
auszulösen, wäre ein Abbau der sozialstaatlichen Altersvorsorge,
und eine radikale Durchsetzung des Verwandtenunterstützungsprinzips
von unten nach oben dh. von der jüngeren Generation zugunsten älterer
Familiengenerationen.
2) Es ist aber auch anzuführen,
dass heute - ebenso wie in früheren Epochen familial-verwandtschaftliche
Beziehungen und Solidaritäten ihre Lücken und Grenzen aufweisen.
Soziologisch ist bedeutsam, dass familiale Transfers,Ê
namentlich die finanziellen Transfers von älteren zu jüngeren
Familiengenerationen (inklusive Erbschaften) sozial sehr ungleich verteilt
sind. Nicht alle Kinder haben wohlhabende Eltern, und nicht alle Eltern
haben Nachkommen, die fähig und willens sind, sich im Alter solidarisch
zu zeigen. Entsprechend verstärkt ein soziales System, das stark auf
familial-verwandtschaftliche Solidarität aufbaut, soziale Ungleichheiten
zusätzlich. Eine Neugestaltung des Erbschaftsrechts und Fragen von
Erbschaftssteuern gehören deshalb mit zu den wichtigen - wenn auch
umstrittenen - Aspekten einer Familienpolitik. Angesichts der zunehmenden
Langlebigkeit stellt sich unter anderem die Frage, ob bei Erbschaften nicht
eine Generation übersprungen werden soll.
3) Bei der familialen Alterspflege
- namentlich bei der Pflege dementer Angehöriger - wird immer deutlicher,
dass eine gute familiale Betreuung und Pflege inskünftig noch stärker als
heute von einer engen Zusammenarbeit mit professionellen Diensten abhängig
ist. Familiale und professionelle Hilfe und Pflege sollten nicht als konkurrenzierende
Systeme, sondern als sich ergänzende Hilfeformen verstanden werden. Familiale
Pflege unter Angehörigen ist nicht nur oft sehr belastend, sondern sie stösst
oft auch auf Intimitätsschranken (etwa wenn Söhne ihre betagten Mütter zu
baden haben) sowie auf schwer zu bewältigende Rollenumkehrungen (wenn Eltern
plötzlich von ihren Kindern abhängig werden). Fachliche Beratung und professionelle
Betreuung werden in solchen Phasen wichtig, um familiale Systeme nicht zu
überfordern.
4) Bei der Betrachtung späterer
Phasen familialen Lebens und familialer Leistungen fällt familienpolitisch
auf, dass einige sozialpolitische Massnahmen immer noch zu stark vom (historisch
idealisierten) Bild der unter einem Dach lebenden Mehrgenerationenfamilien
ausgehen. So werden Betreuungs- und Erziehungsgutschriften zur AHV vielerorts
nur gutgeschrieben, wenn die betreuenden und betreuten Personen dem gleichen
Haushalt angehören. Solche Regelungen widersprechen dem empirisch dominaten
Modell multilokaler Mehrgenerationenfamilien.
5) Auffallend ist auch, dass
Grosseltern - abgesehen von Erbangelegenheiten - familienrechtlich kaum
existieren. Im Gegensatz etwa zu den USA haben Grosseltern bei der Scheidung
ihrer erwachsenen Kinder keine rechtlich geregelten Besuchsrechte gegenüber
ihren Enkelkindern. Umgekehrt ist auch die rechtliche Stellung von Enkelkindern
- etwa gegenüber pflegebedürftigen Grosseltern - unklar. Obwohl
die Enkelkind-Grosselternbeziehung - aufgrund grösserer Generationendistanz
und geringerer biographischen Verstrickungen - gerade bei Pflegebedürftigkeit
oder dementiellen Erkrankungen in nicht wenigen Fällen weniger belastet
bzw. weniger ambivalent ist als die Beziehungen zwischen hochbetagten Eltern
und ihren selbst älter werdenden Kindern, sind die Besuchs- und Informationsrechte
von Enkelkindern formell ungeklärt.
Insgesamt wird klar, dass sich
Familienpolitik und Familienrecht - mit Ausnahme des Erbrechts - bisher
zu stark auf die frühen Phasen des Familienlebens konzentriert haben. In
einer langlebigen Gesellschaft gewinnen aber auch die späteren Familienphasen
- mit ihrem ganzen Reichtum, aber auch ihren inneren Spannungen und Zweideutigkeiten
enorm an Relevanz.
Erwähnte
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zwischen den Generationen, Frankfurt: Campus: 137-160.
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im Lebensverlauf. Ein entwicklungspsychologischer Blick auf Männer
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